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AGB
Thomas Hanke
Martin-Luther-Str. 10
91217 Hersbruck
E-Mail: hello@thomas-hanke.de
– nachfolgend „Anbieter“ genannt –
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Beratungs-, Mentoring-, Coaching-, Schulungs- und Workshop-Leistungen sowie digitale Inhalte, Mitgliederbereiche, Gruppenprogramme, Support-Angebote und vergleichbare Leistungen.
1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB einheitlich der Begriff „Kunde“ verwendet. Die Bezeichnung gilt gleichermaßen für Kundinnen und Kunden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter erbringt insbesondere Beratungs- und Begleitungsleistungen rund um professionelle digitale Auftritte, Video- und Arbeitsplatz-Setups sowie damit verbundene technische und gestalterische Themen.
2.2 Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
  • mehrmonatige Gruppenprogramme,
  • digitale Lern- und Informationsinhalte in einem Mitgliederbereich,
  • Live-Gruppen- und Q&A-Calls,
  • individuelle Beratungs- und 1:1-Termine,
  • Support über vereinbarte Kommunikationskanäle,
  • Workshops sowie
  • sonstige individuell vereinbarte Beratungsleistungen.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang, die Vertragslaufzeit, die Vergütung sowie gegebenenfalls enthaltene Einzeltermine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Rechnung oder der Buchungsseite.
2.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine fachgerechte Beratung, Planung, Empfehlung, Begleitung und Rückmeldung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, gestalterischen oder sonstigen Erfolg.
2.5 Ziel der Zusammenarbeit kann insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines individuellen und funktionsfähigen Videosettings sein. Der konkrete Erfolg hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden, dessen technischer Infrastruktur sowie von Produkten und Dienstleistungen Dritter ab.
2.6 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner oder Vertretungen einzusetzen, soweit hierdurch der Charakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird.
3. Vertragsschluss
3.1 Einer Zusammenarbeit kann ein unverbindliches Erstgespräch, eine Videobildanalyse oder ein sonstiges Beratungsgespräch vorausgehen.
3.2 Nach dem Gespräch kann der Anbieter dem Kunden ein Angebot, eine Rechnung, eine Zahlungsaufforderung oder einen persönlichen Buchungs- bzw. Checkout-Link übermitteln.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kommt der Vertrag durch vollständige oder vereinbarte erste Zahlung des Kunden beziehungsweise durch den verbindlichen Abschluss des bereitgestellten Online-Checkout-Prozesses zustande.
3.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, mit jedem Interessenten einen Vertrag abzuschließen und kann eine Zusammenarbeit vor Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.5 Eine Onlinebuchung kann über einen vom Anbieter oder einem externen Zahlungs- bzw. Checkout-Dienstleister bereitgestellten Buchungsprozess erfolgen. Ergänzende technische Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters bleiben unberührt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Gesamtvergütung vor Beginn der Leistung vollständig zur Zahlung fällig.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Beginn der Leistung und die Freischaltung von Mitgliederbereichen oder sonstigen digitalen Leistungen vom Eingang der vereinbarten Zahlung abhängig zu machen.
4.4 Ratenzahlungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung. Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt lediglich eine Zahlungserleichterung dar. Sie führt nicht dazu, dass einzelne Monate oder Leistungsteile separat gebucht werden. Der vereinbarte Gesamtpreis wird mit Vertragsschluss geschuldet.
4.5 Der Gesamtpreis einer Ratenzahlung kann höher sein als der Preis bei Einmalzahlung, sofern dies vor Vertragsschluss entsprechend vereinbart und ausgewiesen wurde.
4.6 Gerät der Kunde mit einer fälligen Rate in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach Mahnung bzw. nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, seine weiteren Leistungen vorübergehend auszusetzen sowie den Zugang zu Mitgliederbereich, Support und sonstigen Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.
4.7 Die Vertragslaufzeit verlängert sich durch eine auf Zahlungsverzug des Kunden beruhende Leistungssperre nicht.
4.8 Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung die noch ausstehende Restvergütung fällig stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Vertragslaufzeit des Hauptprogramms
5.1 Die Laufzeit eines Gruppen- oder Begleitprogramms ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit für das Hauptprogramm nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate.
5.2 Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer ordentlichen Kündigung bedarf.
5.3 Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.4 Der Kunde schuldet die vereinbarte Gesamtvergütung unabhängig davon, in welchem Umfang er die angebotenen Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
5.5 Nicht wahrgenommene Calls, Beratungen, Inhalte oder sonstige Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung der Vertragslaufzeit, sofern die Nichtinanspruchnahme aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.
5.6 Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
6. Mitgliederbereich und digitale Inhalte
6.1 Soweit Bestandteil des gebuchten Angebots, erhält der Kunde für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit Zugang zu einem geschützten Mitgliederbereich.
6.2 Der Zugang ist personenbezogen und ausschließlich für den buchenden Kunden bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht an Mitarbeiter, Kollegen, Geschäftspartner, Netzwerkpartner, Freunde oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
6.3 Mit Beendigung der Vertragslaufzeit endet grundsätzlich auch der Zugang zum Mitgliederbereich, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung oder ein anschließendes Support-Angebot vereinbart wird.
6.4 Ein dauerhafter oder lebenslanger Zugriff auf die Inhalte wird nicht geschuldet.
6.5 Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte innerhalb des Mitgliederbereichs zu aktualisieren, auszutauschen oder zu entfernen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigt wird.
7. Live-Calls und Termine
7.1 Gruppen- und Q&A-Calls finden regelmäßig, grundsätzlich wöchentlich statt, soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt.
7.2 Die konkrete Terminplanung wird vom Anbieter bekannt gegeben.
7.3 Einzelne Termine können aus organisatorischen, persönlichen oder technischen Gründen sowie aufgrund von Feiertagen verschoben werden. Der Anbieter wird sich bemühen, Änderungen möglichst frühzeitig mitzuteilen.
7.4 Fällt ein Termin aufgrund von Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Anbieters aus, kann der Anbieter einen Ersatztermin anbieten oder eine geeignete Vertretung einsetzen.
7.5 Bei längeren Ausfallzeiten des Anbieters kann die Vertragslaufzeit um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden.
7.6 Eine kurzfristige Verschiebung einzelner Termine begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.
8. Individuelle 1:1-Termine
8.1 Soweit individuelle 1:1-Termine Bestandteil eines Angebots sind oder gesondert vereinbart werden, gelten die individuell vereinbarten Termine.
8.2 Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung durch den Kunden ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
8.3 Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen gilt der Termin als in Anspruch genommen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
8.4 Muss der Anbieter einen individuellen Termin absagen, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.
8.5 1:1-Termine werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nach entsprechender Vereinbarung erfolgen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt die aktive und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
  1. alle für die Beratung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen,
  2. vereinbarte Aufgaben und Vorbereitungsschritte eigenverantwortlich durchzuführen,
  3. benötigte Hard- und Software rechtzeitig zu beschaffen,
  4. erforderliche Programme, Plugins und Updates zu installieren,
  5. notwendige Zugriffs-, Installations- und Administrationsrechte sicherzustellen und
  6. bei Bedarf einen eigenen IT-Verantwortlichen oder sonstigen Ansprechpartner hinzuzuziehen.
9.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit.
9.4 Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde erforderliches Equipment nicht oder verspätet bestellt, Software nicht installiert, notwendige Informationen nicht bereitstellt oder vereinbarte Umsetzungsschritte nicht durchführt.
9.5 Der Anbieter kann im Einzelfall freiwillig einer Pause oder Verlängerung zustimmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
9.6 Der Kunde ist vor Änderungen an seinen Systemen selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten, Einstellungen und Konfigurationen zu sichern und geeignete Backups anzulegen.
10. Equipment, Produktempfehlungen und Drittanbieter
10.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Hardware, Software, Lizenzen, Abonnements, Möbel, Kameras, Mikrofone, Beleuchtung und sonstige Ausstattungsgegenstände nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten.
10.2 Der Kunde erwirbt empfohlene Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich selbst und unmittelbar beim jeweiligen Händler oder Anbieter. Der Anbieter wird dadurch nicht Verkäufer oder Vertragspartner des entsprechenden Kauf-, Lizenz- oder Nutzungsvertrags.
10.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Lieferbarkeit, Lieferzeiten, Preise, Produktänderungen, Produktmängel oder die dauerhafte Verfügbarkeit empfohlener Produkte und Dienstleistungen Dritter.
10.4 Dies gilt insbesondere für Software und Dienste wie Videokonferenzsysteme, Streaming- und Aufzeichnungssoftware, Betriebssysteme, Plugins, Treiber und sonstige Anwendungen Dritter.
10.5 Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, ob Drittanbieter Funktionen verändern, kostenpflichtig machen, einschränken oder vollständig einstellen.
10.6 Der Anbieter schuldet daher keine dauerhafte Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit von Produkten, Software, Plugins und Diensten Dritter.
11. Technische Voraussetzungen
11.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für die Zusammenarbeit erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzustellen.
11.2 Hierzu gehören insbesondere eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung, geeignete Computer- und Mobilgeräte, aktuelle Software, notwendige Benutzer- und Administratorrechte sowie die Möglichkeit zur Nutzung der vereinbarten Kommunikations- und Videokonferenzsysteme.
11.3 Einschränkungen innerhalb der IT-Infrastruktur des Kunden, insbesondere unternehmensinterne Sicherheitsrichtlinien, Firewalls, fehlende Administratorrechte oder gesperrte Softwareinstallationen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.
12. Aufzeichnungen von Gruppen-Calls
12.1 Gruppen- und Q&A-Calls können regelmäßig aufgezeichnet und den berechtigten Teilnehmern im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden. Der Anbieter informiert die Teilnehmer transparent über die Aufzeichnung.
12.2 Die Aufzeichnungen stehen grundsätzlich für einen Zeitraum von vier Wochen zur Verfügung und können anschließend entfernt bzw. gelöscht werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
12.3 Teilnehmer, die nicht mit Bild oder Stimme in einer Aufzeichnung erscheinen möchten, können Kamera und Mikrofon deaktivieren und ihre Fragen schriftlich über die dafür vorgesehene Chatfunktion stellen oder vorab einreichen.
12.4 Die bereitgestellten Aufzeichnungen sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch die berechtigten Teilnehmer bestimmt.
12.5 Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung durch Teilnehmer ist untersagt.
12.6 Eine Nutzung von Ausschnitten, in denen Kunden erkennbar oder hörbar sind, für Werbung, Social Media, Testimonials oder sonstige öffentliche Zwecke durch den Anbieter erfolgt nicht auf Grundlage dieser AGB, sondern bedarf einer gesonderten Vereinbarung bzw. erforderlichen Einwilligung.
13. Nutzungsrechte und Schutz der Inhalte
13.1 Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Videos, Aufzeichnungen, Texte, PDFs, Checklisten, Vorlagen, Grafiken, Konzepte, Methoden, Anleitungen und sonstigen Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Anbieters bzw. des jeweiligen Rechteinhabers.
13.2 Der Kunde erhält für die Dauer des jeweiligen Zugangs ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellten Inhalte ausschließlich für den eigenen persönlichen bzw. eigenen unternehmerischen Gebrauch zu nutzen.
13.3 Eine Weitergabe der Inhalte an Mitarbeiter, Kollegen, Kunden, Netzwerkpartner, Freunde oder sonstige Dritte ist nicht gestattet.
13.4 Insbesondere ist es untersagt, Inhalte vollständig oder teilweise
  1. zu vervielfältigen oder weiterzugeben,
  2. öffentlich zugänglich zu machen,
  3. zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten,
  4. in eigenen Schulungs-, Coaching-, Beratungs- oder Weiterbildungsangeboten zu verwenden,
  5. als eigene Inhalte auszugeben oder
  6. systematisch nachzubauen oder inhaltlich zu reproduzieren.
13.5 Das im Rahmen der Zusammenarbeit erworbene allgemeine Wissen und die vom Kunden selbst gewonnenen Erfahrungen dürfen selbstverständlich im eigenen Unternehmen eingesetzt werden. Nicht gestattet ist dagegen die Übernahme oder Weitergabe der konkreten geschützten Materialien, Methoden und Inhalte des Anbieters.
14. Nutzung von KI-Systemen
14.1 Dem Kunden ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt, geschützte Inhalte des Anbieters vollständig oder teilweise in Systeme künstlicher Intelligenz oder vergleichbare automatisierte Systeme hochzuladen, einzugeben oder anderweitig zur Verarbeitung bereitzustellen.
14.2 Dies betrifft insbesondere Videos, Aufzeichnungen, Transkripte, PDFs, Checklisten, Vorlagen, Konzepte, Anleitungen und sonstige Programminhalte.
14.3 Untersagt ist insbesondere die Verwendung solcher Inhalte zum Training, zur Analyse, Zusammenfassung, Reproduktion oder zur Erstellung daraus abgeleiteter Schulungs-, Beratungs- oder sonstiger Inhalte.
14.4 Der Anbieter ist seinerseits berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge als Arbeitsmittel einzusetzen, beispielsweise zur Entwicklung von Ideen, Visualisierungen oder Entwürfen, soweit dabei die geltenden datenschutzrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden.
15. Vertraulichkeit innerhalb von Gruppenangeboten
15.1 Gruppenprogramme leben von einem offenen und vertrauensvollen Austausch. Sämtliche Teilnehmer verpflichten sich daher, vertrauliche Informationen über andere Teilnehmer und deren Unternehmen geheim zu halten.
15.2 Dies betrifft insbesondere persönliche und geschäftliche Informationen, individuelle technische Setups, interne Abläufe, Planungen, Dokumente, Screenshots, Bildmaterial sowie sonstige Informationen, die erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
15.3 Inhalte aus Gruppen-Calls dürfen nicht ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Person außerhalb des Programms weitergegeben, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.
15.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Teilnahme fort.
16. Ausschluss von Teilnehmern
16.1 Der Anbieter ist berechtigt, einen Kunden bei schwerwiegenden oder wiederholten Vertragsverletzungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend von einzelnen Leistungen auszuschließen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden.
16.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei
  1. erheblichen Beleidigungen, Bedrohungen oder Belästigungen anderer Teilnehmer oder des Anbieters,
  2. erheblicher oder wiederholter Störung von Gruppenveranstaltungen,
  3. unbefugter Weitergabe vertraulicher Informationen,
  4. unbefugter Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufzeichnungen,
  5. unbefugter Vervielfältigung oder Verwertung geschützter Inhalte,
  6. Weitergabe persönlicher Zugangsdaten oder
  7. sonstigen erheblichen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.
16.3 Soweit nach Art und Schwere des Verstoßes erforderlich, erfolgt vor einer Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Abmahnung bzw. Aufforderung zur Abhilfe. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
16.4 Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie etwaige Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben von einem vom Kunden schuldhaft verursachten Ausschluss bzw. einer Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ob und in welchem Umfang noch nicht erbrachte Leistungen zu vergüten sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Support
17.1 Soweit Support Bestandteil des gebuchten Angebots ist, erfolgt dieser über den jeweils vom Anbieter vorgesehenen bzw. mitgeteilten Supportkanal. Dies kann insbesondere ein Messenger-, Chat-, Community- oder Ticketsystem sein.
17.2 Ein bestimmter Kommunikationsdienst oder Anbieter wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Anbieter ist berechtigt, den Supportkanal während der Vertragslaufzeit durch ein funktional vergleichbares System zu ersetzen.
17.3 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht keine garantierte Reaktions- oder Antwortzeit.
17.4 Supportanfragen werden im Rahmen der üblichen geschäftlichen Verfügbarkeit des Anbieters bearbeitet.
18. Anschluss- und Support-Abo
18.1 Nach Beendigung eines Hauptprogramms kann der Anbieter ausgewählten Kunden die Möglichkeit geben, ein separates Support-Abo abzuschließen.
18.2 Das Support-Abo kann insbesondere den weiteren Zugang zum Mitgliederbereich, die Teilnahme am vereinbarten Supportkanal sowie die Teilnahme an einem monatlichen Gruppen- bzw. Q&A-Call umfassen.
18.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebots- oder Buchungsbeschreibung.
18.4 Das Support-Abo läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich im Voraus abgerechnet.
18.5 Die Zahlung kann über Stripe oder einen anderen vereinbarten Zahlungsdienstleister automatisch eingezogen werden.
18.6 Das Support-Abo kann zum Ende des jeweils laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Soweit eine entsprechende Kündigungsfunktion beim Zahlungsdienstleister zur Verfügung steht, kann die Kündigung hierüber erfolgen.
18.7 Mit Wirksamwerden der Kündigung enden die im Support-Abo enthaltenen Leistungen, insbesondere der Zugang zum Mitgliederbereich, zum Supportkanal und zu zukünftigen Q&A-Calls.
18.8 Die Nichtteilnahme an einem angebotenen Q&A-Call begründet keinen Anspruch auf einen Ersatztermin, eine individuelle Nachholung oder anteilige Erstattung.
19. Workshops und individuelle Zusatzleistungen
19.1 Workshops und sonstige Zusatzleistungen werden individuell vereinbart.
19.2 Inhalt, Umfang, Termin, Vergütung und gegebenenfalls anfallende Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
19.3 Soweit Vor-Ort-Leistungen vereinbart werden, werden Fahrtzeit, Fahrtkosten, Bahn-, Flug-, Übernachtungs- und sonstige Reisekosten nur berechnet, soweit dies entsprechend vereinbart wurde.
20. Leistungsstörungen und technische Ausfälle
20.1 Vorübergehende technische Störungen von Videokonferenzsystemen, Mitgliederbereichen, Hosting-, Internet- oder sonstigen Drittanbieterdiensten begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit.
20.2 Kann ein vereinbarter Live-Termin aufgrund einer technischen Störung nicht sinnvoll durchgeführt werden, kann der Anbieter insbesondere einen Ersatztermin anbieten oder eine geeignete alternative Form der Leistungserbringung wählen.
20.3 Bei erheblichen und länger andauernden Ausfällen, die dem Verantwortungsbereich des Anbieters zuzurechnen sind und die Nutzung wesentlicher Vertragsleistungen erheblich beeinträchtigen, kann der Anbieter die betroffene Leistung nachholen oder die Vertragslaufzeit angemessen verlängern. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
21.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die vorübergehende Nichterfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
21.2 Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, länger andauernde Strom- oder Internetausfälle, erhebliche Störungen von Kommunikationsinfrastrukturen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Unruhen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
21.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei über erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsdurchführung informieren, sobald dies zumutbar möglich ist.
21.4 Soweit möglich, werden ausgefallene Leistungen nachgeholt oder die Vertragslaufzeit angemessen angepasst. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
22. Haftung
22.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
22.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
22.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
22.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen vom Anbieter eingesetzten Personen.
22.5 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Produkten und Dienstleistungen Dritter, soweit diese nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
22.6 Ebenso haftet der Anbieter nicht für Datenverluste, soweit diese darauf beruhen, dass der Kunde seiner Verpflichtung zu einer angemessenen und aktuellen Datensicherung nicht nachgekommen ist und der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
22.7 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
23. Referenzen, Testimonials und werbliche Nutzung
23.1 Die Zusammenarbeit mit einem Kunden berechtigt den Anbieter nicht automatisch dazu, den Namen, das Firmenlogo, Bild- oder Videomaterial, Testimonials oder sonstige identifizierende Angaben des Kunden werblich zu verwenden.
23.2 Eine entsprechende Nutzung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Abstimmung bzw. erforderlichen Einwilligung.
23.3 Gleiches gilt für Ausschnitte aus Gruppen- oder Einzelterminen, auf denen Kunden erkennbar oder hörbar sind.
24. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
24.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
24.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
25.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters in Hersbruck.
25.3 Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
26. Schlussbestimmungen
26.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
26.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
26.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.